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Honorargestaltung

Als Wahlärztin stehe ich in keinem direkten Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern. Die Kosten für Ihren Arztbesuch übernehmen Sie zunächst selbst (bar oder mittels Bankomatkarte) und in weiterer Folge kann die Honorarnote bei der Krankenkasse eingereicht werden, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Gerne übernehmen wir dies für Sie, um Ihnen die Bürokratie zu erleichtern. (Bitte bringen Sie hierzu Ihre e-Card zum Termin mit und halten Ihren IBAN bereit.)

Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, können Sie die Honorarnote im Anschluss selbstverständlich auch bei dieser einreichen.

Achtung: Keine Rückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt, wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat.

Für Folgeuntersuchungen wie etwa Röntgen, MRT, Labor etc. und Apotheken-Rezepte entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, diese unterliegen denselben Bedingungen wie bei Kassenärzten.

Detaillierte Auskünfte zur Preisgestaltung erhalten sie auf Anfrage gerne in unserer Ordination.